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Sie haben Fragezeichen zur Baugenossenschaft Gartenstadt Luginsland eG? Dann haben wir die richtigen Antworten zu allen Fragen rund ums Wohnen, Mieten und Genossenschaftsthemen.

FAQ

Sie haben Fragen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

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1. Wie hoch ist die durchschnittliche Nettokaltmiete in €/m² bei der Baugenossenschaft Gartenstadt Luginsland eG?

Die durchschnittliche monatliche Nettokaltmiete beträgt 7,64 €/m².

(Stand 31.12.2023)

2. Wie komme ich an ein Mietverhältnis bei der
Baugenossenschaft Gartenstadt Luginsland eG?

Folgender Ablauf ist hierfür nötig:

  • Ausfüllen eines Interessentenbogens

  • Führen eines Mietvertragsgesprächs, wenn ein konkretes Mietwohnungsangebot unterbreitet wurde

  • Aufnahme als Mitglied mit der Verpflichtung, 8 Geschäftsanteile zu übernehmen (€ 1.280,00)

  • Unterschreiben des Dauernutzungsvertrages

3. Was ist ein Dauernutzungsvertrag?

Ein Mietvertrag, bei dem die Kündigungsmöglichkeiten durch den Vermieter sehr stark eingeschränkt sind. Häufig wird daher von einem „lebenslangen Wohnrecht“ zugunsten des Genossenschaftsmitglieds gesprochen.

4. Bietet die BGL auch öffentlich geförderte Wohnungen an?

Ja. Um eine öffentlich geförderte Wohnung der Genossenschaft beziehen zu können, ist die Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheins (A-Schein) erforderlich.

5. In welchem Zustand erhalte ich meine neue Wohnung?

In der Regel werden alle Wohnungen tapeziert und gestrichen an die Mieter übergeben.

6. Welche Kündigungsfrist besteht bei meiner Wohnung?

Die Wohnung kann mit einer Frist von 3 Monaten (gesetzliche Kündigungsfrist) gekündigt werden.

7. Wie werde ich Mitglied bei der BGL?

Durch eine vom Bewerber/der Bewerberin zu unterzeichnende Beitrittserklärung und die Zulassung durch die Genossenschaft (Beschluss des Vorstandes).

8. Kann ich aktuell weitere Geschäftsanteile kaufen / übernehmen?

Mitglieder können im Jahr bis zu fünf weitere Geschäftsanteile à € 160,00 übernehmen.

9. Erhalte ich eine Verzinsung meiner eingezahlten Geschäftsanteile?

Ja, wenn die Mitgliederversammlung eine entsprechende Dividende beschließt.

In den letzten Jahren erhielten die Mitglieder eine Dividende von 3,9 %.

10. Wann kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Eine Kündigung ist nur möglich, wenn kein Mietverhältnis mehr besteht. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende.

Haben Sie noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gern.

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